Theoretischer Unterricht
Der Unterricht findet in eigenen Räumen in Grosselfingen Schloßstraße 1 statt. Laut Prüfungsordnung umfasst die schriftliche, wie auch die mündliche Prüfung folgende Sachgebiete:
  • Naturschutz
  • Land- und Waldbau
  • Wildbiologie und Ökologie
  • Wildkrankheiten , Versorgen und Verwerten von Wild
  • Waffen und Munition
  • Jagdrecht, Waffenrecht
  • Jagdhundewesen

Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen je 60 Stunden Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Es wird nach dem Heintges Lehr- und Lernsystem unterrichtet. Als begleitende Literatur wird "Die Jägerprüfung" von Blase oder "Vor und nach der Jägerprüfung" von Krebs empfohlen.

Praktischer Unterricht

  • Bau von Reviereinrichtungen
  • Behandlung der Trophäen
  • Zerwirken von Wild
  • Bestimmen von Bäumen, Sträuchern usw.
  • Teilnahme an Ansitz- und Bewegungsjagden
  • Praktischer Unterricht an den Waffen
  • Praktischer Schießunterricht am Schießstand in Amerdingen
Zusätzliche Ausbildungsangebote:
  • Intensivvorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung
  • Teilnahme an einer Trophäenschau
  • Teilnahme an einer Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
  • Exkursion in ein Schwarzwildrevier
  • Fallenlehrgang
  • Ausbildung in der Waffenhandhabung im kleinsten Kreis
  • Anfängerkurs im Jagdhornblasen (kostenlos)

Jägerprüfung
Die Jägerprüfung findet zwei Mal im Jahr statt. Der erste Termin ist im Februar, der zweite im August und wird von der Regierung von Schwaben festgelegt. Die mündliche Prüfung, sowie die Schießprüfung folgen in zeitlichem Abstand, abhängig von der Anzahl der Prüflinge.

Kurszeiten
Es können individuelle Kurszeiten vereinbart werden. Die Kursdauer beträgt etwa ein halbes Jahr.
Die praktische Ausbildung im Revier sowie die praktische Waffen-  und Schießausbildung in Amerdingen richten sich nach der Witterung bzw. den Öffnungszeiten der Anlage und werden innerhalb des Kurses eigens vereinbart. 

Allgemein
Wenn Sie sich genauer informieren wollen, sind Sie im laufenden Unterricht  gern gesehener Schnuppergast. Diese Zeit wird Ihnen als Unterricht anerkannt, wenn Sie sich für unseren Lehrgang entschieden haben. Eine Teilnahme am Schießen, im Lehrrevier oder bei der Hundeausbildung ist aus Versicherungsgründen vorerst nicht möglich.